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VCD Wolfenbüttel,  ADFC Wolfenbüttel
Stand: 2013-05-21

Verkehrsplanung in Wolfenbüttel

Ein Beispiel dafür mag die Überplanung des Bahnhofsgeländes in Wolfenbüttel sein. Während die ersten Planungen eines von Stadt und Investor beauftragten Ingenieurbüros abstruseste Vorstellungen vermittelten, waren die Entwürfe des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) und des VCD (Verkehrsclub Deutschland) aus Wolfenbüttel schon sehr nahe am nun verabschiedenen Planungsbeschluß.

Tatsächlich ist der einzige wesentliche Unterschied zum unten abgebildeten Entwurf der ersten Stunde nur der Wegfall des dritten Durchfahrtgleises (bei Verbreiterung des Bahnsteig am Bahnhofsgebäude).

Entwurf Bahnhof WF als ÖV-Knoten

Nachtrag im Jahre 2013

Wie man der Zeichnung entnehmen kann, stammt sie aus den Jahren 1994/95. Sie zeigt eine Gestaltung mit einer Fahrradstation, wie es sie bis heute in Wolfenbüttel nicht gibt. - Auch überdachte oder bewachte, Fahrradparkplätze fehlen immer noch. Der ADFC fordert zwar immer noch abschließbare und dadurch vandalismussichere Boxen, doch während es solche anderenorts (z.B. in Schladen) gibt, fehlen auch sie am Wolfenbütteler Bahnhof.

Allerdings kam eine Diskussion im Frühjahr 2013 erneut auf. Nämlich die nach einem Tunnel, der in der obigen Zeichnung - sogar bis ins Einkaufszentrum verlängert - noch vorhanden ist, aber bei der Neugestaltung des Bahnhofes zugeschüttet wurde.

ADFC und VCD sahen seinerzeit eine Lösung mit langen Rampen (in der Zeichnung weiß) und Treppen (grau) vor. Die Rampen sollten die Aufgabe haben, den Tunnel behindertengerecht zu gestalten und für Fahrräder leicht passierbar zu machen. Letzteres stand im Vordergrund, daher auch die Ausrichtung der Rampen auf die Fahrradstation. - Leider erfüllten aber die Rampen die Vorschriften, die man an solche Bauwerke stellen muss nicht und sind in der obigen Zeichnung deutlich zu kurz.

Tatsächlich weiß ich zwar nicht, wie tief der Tunnel seinerzeit unter dem Gelände verlief, aber 4 m waren es sicher. Eine vorschriftsmäßige Rampe darf max. 6% Steigung haben und muss alle 6 m ein Podest von min. 1,5 m Länge haben, um behindertengerecht zu sein. Wer jemals einen Rollstuhl benutzt hat, weiß, dass sich eine Diskussion um die Überschreitung dieser Werte in jedem Fall verbietet.

Bei 4 m Höhenunterschied (mindestens!), ergibt sich 400 cm / 6cm/m = 66,7 m Länge für die Rampe. Dazu kommen noch 11 * 1,5 m Podeste, so sind insgesamt knappe 84 m Rampenlänge unterzubringen. - Ich sehe nicht, wie und wo man das sinnvoll machen könnte.

Daher bin auch ich von einem Tunnel und von Rampen inzwischen vollständig abgerückt. Eine Überführung mit einer Brücke halte ich für denkbar, aber ihren Nutzen insgesamt für zu gering. Denn wenn man ehrlich ist, kann es nur einen zwingenden Grund für die Benutzung solcher Bauwerke geben, nämlich um einen Zug auf der gegenüberliegenden Seite zu erreichen, wenn man (zu) spät dran ist. Das ist aber weder mit Aufzügen noch mit Rampen zu machen ...


Stefan Brix
sx@brix.de

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